Gesundheitsvorsorge
Zwischen 18 und 35 Jahren haben gesetzlich Krankenversicherte einmalig Anspruch auf die Gesundheitsuntersuchung. Ab dem 35. Geburtstag kann der Check-up alle drei Jahre in Anspruch genommen werden. Dabei sind Blutuntersuchungen bei Versicherten unter 35 Jahren nur bei entsprechendem Risikoprofil durchzuführen, eine Urinuntersuchung ist nicht vorgesehen. (Kassenärztliche Bundesvereinigung)
Tun Sie Ihrer Gesundheit etwas Gutes – vereinbaren Sie einen Termin für Ihre Gesundheitsvorsorge. Unsere Check-ups helfen dabei, Ihre Gesundheit frühzeitig im Blick zu behalten und Sie individuell zu beraten.
Für weitere Informationen zu den Möglichkeiten eines Check-ups sprechen Sie gerne unser MFA-Team oder Frau Dr. Skyum an.

18-34
Check-up ist einmalig Möglich

Ab 35
können Patientinnen und Patienten alle drei Jahre einen erweiterten Check-up machen lassen. Dabei werden neben der körperlichen Untersuchung auch Blut und Urin auf Auffälligkeiten überprüft, um Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Nierenschäden auszuschließen.

Ein überblick
- von 18–34 Jahren ein einmaliger Anspruch auf die Gesundheitsuntersuchung.
- ab dem 35. Geburtstag alle 3 Jahre ein Anspruch auf den sog. Gesundheits-Check-up.
- Männer ab 65 Jahren haben Anspruch auf eine einmalige Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen (= Ausbuchtung an der Bauchaorta, die oft unbemerkt bleibt, in seltenen Fällen reißt und lebensbedrohlich werden kann).
- Im Rahmen des Gesundheits-Check-ups können Personen ab 35 Jahren einmalig ein Screening auf Hepatitis B und C erhalten. Weitere Informationen bietet die Kassenärztliche Bundesvereinigung unter www.kbv.de > Suchbegriff: „Screening auf Hepatitis”.

